Allgemeine Arbeitsanweisung zur Verwendung von LINIT-Profilbauglas (.PDF-Dokument) Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE)? Bitte informieren Sie sich grundsätzlich immer vor Annahme eines Auf- trages, vor Bestellung bei uns und vor Ihrer Anwendung über den aktu- ellen Stand des relevanten Baurechts zur Verwendung von Profilbauglas bei den zuständigen Baubehörden sowie über die jeweiligen LINIT-Pro- duktspezifikationen und weitere aktuelle Informationen auf unserer Website www.lamberts.info oder bei unserem Verkaufspersonal! Grundsätzlich sollten Sie, wenn es sich um ein Bauvorhaben in Deutsch- land handelt, zunächst und auf jeden Fall vor Bestellung der Materialien ggf. unter Einbezug der zuständigen Baubehörde überprüfen, ob Sie für das Bauvorhaben eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) benötigen oder ob die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) Nr. Z-70.4-44 für LINIT- Profilbauglas anwendbar ist. Im nachfolgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Fragen, die durch den zuständigen Planer und Ausführenden zu beantworten sind, zusammengestellt (ohne Gewähr/Garantie auf Richtigkeit und Anspruch auf Vollständigkeit): -> Checkliste zur Überprüfung, ob ZiE oder nicht 1. Prüfung: Entspricht die gewählte Konstruktion in allen Bereichen und Details den Vorgaben der AbZ Nr. Z-70.4-44 oder nicht? -> Allg. bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-70.4-44 für LINIT-Profilbauglas 2. Prüfung: Wird der ausgewählte Glastyp nach den produktspezifischen Vorgaben der AbZ Nr. Z-70.4-44 hergestellt oder nicht? -> LINIT-Produktprogramm 3. Prüfung: Liegt eine von einer anerkannten Landesprüfstelle geprüfte Typenstatik für den ausgewählten Glastyp vor? -> LINIT-Typenprüfung, Statische Berechnung erstellt von Wörner und Nordhues Glasbau-Ingenieurgesellschaft GmbH, geprüft von LGA Würzburg am 10.05.2004 (unter www.lamberts.info oder bei unserem Verkaufspersonal) Je nachdem, welche Antworten Sie auf die drei Fragen geben, ist eine Zustimmung im Einzelfall bauseits vor Bestellung der Baumaterialien zu erwirken oder nicht. -> Checkliste zur Überprüfung, ob ZiE oder nicht Anmerkung zur 1. Prüfung: Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung und Ausführung strikt die Vorgaben der AbZ Nr. Z-70.4-44 für die Konstruktion, den Entwurf, die Bemessung und die Ausführung. Sollten die Vorgaben an den Entwurf, die Bemessung und die Ausführung nicht zur Gänze erfüllt sein, so ist in jedem Fall eine Zustimmung im Einzelfall bauseits zu erwirken (selbst dann, wenn das Glas nach den Vorgaben der AbZ gefertigt würde und eine geprüfte Typenstatik vorläge.). Bei der Ausführung sind selbstverständlich zusätzlich sämtliche weiteren baurechtlich relevanten Vorgaben (wie z.B. technische Regeln, Richtlinien des Deutschen Glaserhandwerks, DIN-Normen, EN-Normen etc.) und auch unsere Arbeitsanweisung in der aktuellen Fassung zu berücksich- tigen. Anmerkung zur 2. Prüfung: Im Internet ist unter www.lamberts.info neben der AbZ das LINIT-Pro- duktprogramm aufgelistet, anhand dessen Sie selbständig überprüfen können, ob der LINIT-Typ nach der AbZ Nr. Z-70.4-44 hergestellt wird oder nicht. Wird der LINIT-Typ nach der AbZ hergestellt, so sind die produktions- technischen Vorgaben der AbZ für die Produktionskontrolle und die Qualitätsüberwachung maßgebend. Wird der LINIT-Typ nicht nach der AbZ hergestellt, so ist grundsätzlich immer eine ZiE bauseits zu erwirken. In diesem Fall sind die produktions- technischen Vorgaben der AbZ für uns nicht maßgebend, sondern ist die jeweilige Produktdefinition bindende Produktionsvorgabe. Für alle LINIT- Typen, die nicht nach AbZ gefertigt werden, sind die Biegebruchspannun- gen, sofern sie für den Einsatz des Glases von Bedeutung sind, von Ihnen rechtzeitig vor Ihrer Bestellung bei uns zu erfragen. Für thermisch vorgespannte sowie gesandstrahlte LINIT-Typen ist grund- sätzlich eine ZiE bauseits zu erwirken. Anmerkung zur 3. Prüfung: Die sogenannte Typenprüfung, statische Berechnung erstellt von Wörner und Nordhues Glasbau-Ingenieurgesellschaft GmbH, geprüft von LGA Würz- burg am 10.05.2004 (unter www.lamberts.info oder bei unserem Verkaufs- personal), wird Ihnen von uns auf Basis unserer AGB und Technischen Lie- ferbedingungen zur Verfügung gestellt. Es ist von demjenigen, der sie ver- wendet, zu überprüfen, ob sie für die projektspezifischen und baurechtli- chen Anforderungen des jeweiligen Projekts erfüllt. Bitte beachten Sie bei der Anwendung dieser Typenstatik strikt die Vorga- ben des Prüfberichts der LGA Würzburg vom 10.05.2004. Daraus folgt z.B., daß die Typenprüfung für LINIT-Gläser, die nicht nach der AbZ gefertigt werden, und für Konstruktionen, die nicht nach den Vorgaben der AbZ ge- plant und ausgeführt werden, nicht angewendet werden darf! Sämtliche oben genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr und Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit! Derjenige, der unsere Produkte planen und/oder verarbeiten möchte, ist verpflichtet, sich bei den zuständigen Baubehörden über die aktuelle bau- rechtliche Situation zu informieren und seine Vorgehensweise in einem Projekt ausschließlich nach deren Informationen auszurichten. Sollten einige unserer unverbindlichen Informationen nicht zutreffen oder sich als nicht korrekt herausstellen, so ist in jedem Fall jegliche Haftung der Glasfabrik Lamberts GmbH & Co. KG in Folge der Verwendung dieser In- formationen durch Andere, ohne dass diese einer weiteren Prüfung durch die zuständi-gen Baubehörden unterzogen werden, strikt ausgeschlossen! Wir gehen im Falle Ihrer Bestellung vereinbarungsgemäß davon aus, dass Sie exakt überprüft und geklärt haben, dass das bestellte Produkt mit den von uns angegebenen Produkteigenschaften (aktuelle Informationen findem Sie in www.lamberts.info oder bei unserem Verkaufspersonal) sämtliche Anforderungen sowohl in baurechtlicher als auch in projekt- spezifischer Hinsicht zur Gänze erfüllt.