Allgemeine Arbeitsanweisung zur Verwendung
von LINIT-Profilbauglas (.PDF-Dokument)



Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) 
oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE)?

Bitte informieren Sie sich grundsätzlich immer vor Annahme eines Auf-
trages, vor Bestellung bei uns und vor Ihrer Anwendung über den aktu-
ellen Stand des relevanten Baurechts zur Verwendung von Profilbauglas
 bei den zuständigen Baubehörden sowie über die jeweiligen LINIT-Pro-
duktspezifikationen und weitere aktuelle Informationen auf unserer 
Website www.lamberts.info oder bei unserem Verkaufspersonal!

Grundsätzlich sollten Sie, wenn es sich um ein Bauvorhaben in Deutsch-
land handelt, zunächst und auf jeden Fall vor Bestellung der Materialien 
ggf. unter Einbezug der zuständigen Baubehörde überprüfen, ob Sie für 
das Bauvorhaben eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) benötigen oder ob 
die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) Nr. Z-70.4-44 für LINIT-
Profilbauglas anwendbar ist.

Im nachfolgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Fragen, 
die durch den zuständigen Planer und Ausführenden zu beantworten 
sind, zusammengestellt (ohne Gewähr/Garantie auf Richtigkeit und 
Anspruch auf Vollständigkeit):

-> Checkliste zur Überprüfung, ob ZiE oder nicht 

1.  Prüfung: 

Entspricht die gewählte Konstruktion in allen Bereichen und Details 
den Vorgaben der AbZ Nr. Z-70.4-44 oder nicht?

-> Allg. bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-70.4-44 für LINIT-Profilbauglas

2.  Prüfung: 

Wird der ausgewählte Glastyp nach den produktspezifischen Vorgaben 
der AbZ Nr. Z-70.4-44 hergestellt oder nicht?

-> LINIT-Produktprogramm 

3.  Prüfung: 

Liegt eine von einer anerkannten Landesprüfstelle geprüfte Typenstatik 
für den ausgewählten Glastyp vor?
-> LINIT-Typenprüfung, Statische Berechnung erstellt von Wörner und 
Nordhues Glasbau-Ingenieurgesellschaft GmbH, 
geprüft von LGA Würzburg am 10.05.2004 (unter www.lamberts.info 
oder bei unserem Verkaufspersonal)

Je nachdem, welche Antworten Sie auf die drei Fragen geben, ist eine 
Zustimmung im Einzelfall bauseits vor Bestellung der Baumaterialien 
zu erwirken oder nicht.
-> Checkliste zur Überprüfung, ob ZiE oder nicht 

Anmerkung zur 1. Prüfung:

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung und Ausführung strikt die Vorgaben 
der AbZ Nr. Z-70.4-44 für die Konstruktion, den Entwurf, die Bemessung 
und die Ausführung. Sollten die Vorgaben an den Entwurf, die Bemessung 
und die Ausführung nicht zur Gänze erfüllt sein, so ist in jedem Fall eine 
Zustimmung im Einzelfall bauseits zu erwirken (selbst dann, wenn das Glas 
nach den Vorgaben der AbZ gefertigt würde und eine geprüfte Typenstatik 
vorläge.). Bei der Ausführung sind selbstverständlich zusätzlich sämtliche 
weiteren baurechtlich relevanten Vorgaben (wie z.B. technische Regeln, 
Richtlinien des Deutschen Glaserhandwerks, DIN-Normen, EN-Normen etc.) 
und auch unsere Arbeitsanweisung in der aktuellen Fassung zu berücksich-
tigen.

Anmerkung zur 2. Prüfung:

Im Internet ist unter www.lamberts.info neben der AbZ das LINIT-Pro-
duktprogramm aufgelistet, anhand dessen Sie selbständig überprüfen 
können, ob der LINIT-Typ nach der AbZ Nr. Z-70.4-44 hergestellt wird 
oder nicht.

Wird der LINIT-Typ nach der AbZ hergestellt, so sind die produktions-
technischen Vorgaben der AbZ für die Produktionskontrolle und die 
Qualitätsüberwachung maßgebend.
Wird der LINIT-Typ nicht nach der AbZ hergestellt, so ist grundsätzlich 
immer  eine ZiE bauseits zu erwirken. In diesem Fall sind die produktions-
technischen Vorgaben der AbZ für uns nicht maßgebend, sondern ist die 
jeweilige Produktdefinition bindende Produktionsvorgabe. Für alle LINIT-
Typen, die nicht nach AbZ gefertigt werden, sind die Biegebruchspannun-
gen, sofern sie für den Einsatz des Glases von Bedeutung sind, von Ihnen 
rechtzeitig vor Ihrer Bestellung bei uns zu erfragen. 

Für thermisch vorgespannte sowie gesandstrahlte LINIT-Typen ist grund-
sätzlich eine ZiE bauseits zu erwirken.

Anmerkung zur 3. Prüfung:

Die sogenannte Typenprüfung, statische Berechnung erstellt von Wörner 
und Nordhues Glasbau-Ingenieurgesellschaft GmbH, geprüft von LGA Würz-
burg am 10.05.2004 (unter www.lamberts.info oder bei unserem Verkaufs-
personal), wird Ihnen von uns auf Basis unserer AGB und Technischen Lie-
ferbedingungen zur Verfügung gestellt. Es ist von demjenigen, der sie ver-
wendet, zu überprüfen, ob sie für die projektspezifischen und baurechtli-
chen Anforderungen des jeweiligen Projekts erfüllt.
Bitte beachten Sie bei der Anwendung dieser Typenstatik strikt die Vorga-
ben des Prüfberichts der LGA Würzburg vom 10.05.2004. Daraus folgt z.B., 
daß die Typenprüfung für LINIT-Gläser, die nicht nach der AbZ gefertigt 
werden, und für Konstruktionen, die nicht nach den Vorgaben der AbZ ge-
plant und ausgeführt werden, nicht angewendet werden darf!

Sämtliche oben genannten Informationen sind nach bestem Wissen und 
Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr und Garantie auf Richtigkeit und 
Vollständigkeit!

Derjenige, der unsere Produkte planen und/oder verarbeiten möchte, ist 
verpflichtet, sich bei den zuständigen Baubehörden über die aktuelle bau-
rechtliche Situation zu informieren und seine Vorgehensweise in einem 
Projekt ausschließlich nach deren Informationen auszurichten. Sollten 
einige unserer unverbindlichen Informationen nicht zutreffen oder sich 
als nicht korrekt herausstellen, so ist in jedem Fall jegliche Haftung der 
Glasfabrik Lamberts GmbH & Co. KG in Folge der Verwendung dieser In-
formationen durch Andere, ohne dass diese einer weiteren Prüfung durch 
die zuständi-gen Baubehörden unterzogen werden, strikt ausgeschlossen! 

Wir gehen im Falle Ihrer Bestellung vereinbarungsgemäß davon aus, dass 
Sie exakt überprüft und geklärt haben, dass das bestellte Produkt mit 
den von uns angegebenen Produkteigenschaften (aktuelle Informationen 
findem Sie in  www.lamberts.info oder bei unserem Verkaufspersonal) 
sämtliche Anforderungen sowohl in baurechtlicher als auch in projekt-
spezifischer Hinsicht zur Gänze erfüllt.