Akzeptanzerklärung Im nachfolgenden haben wir eine Tabelle zu den maximalen Einbaulängen nach derzeitigem Informationsstand eingestellt. Derjenige, der unsere Produkte planen und/oder verarbeiten möchte, ist ver- pflichtet, sich bei den zuständigen Baubehörden über die aktuelle baurecht- liche Situation zu informieren und seine Vorgehensweise in einem Projekt aus- schließlich nach deren Informationen auszurichten. Sollten einige unserer un- verbindlichen Informationen nicht zutreffen oder sich als nicht korrekt heraus- stellen, so ist in jedem Fall jegliche Haftung der Glasfabrik Lamberts GmbH + Co. KG in Folge der Verwendung dieser Informationen durch Andere, ohne dass diese einer weiteren Prüfung durch die zuständigen Baubehörden unter- zogen werden, strikt ausgeschlossen! Sämtliche genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, werden jedoch ohne Gewähr und Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu Verfügung gestellt.