Akzeptanzerklärung
Im nachfolgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Fragen, welche
durch den zuständigen Planer und Ausführenden zu beantworten sind, zusam-
mengestellt.
Derjenige, der unsere Produkte planen und/oder verarbeiten möchte, ist ver-
pflichtet, sich bei den zuständigen Baubehörden über die aktuelle baurecht-
liche Situation zu informieren und seine Vorgehensweise in einem Projekt aus-
schließlich nach deren Informationen auszurichten. Sollten einige unserer un-
verbindlichen Informationen nicht zutreffen oder sich als nicht korrekt heraus-
stellen, so ist in jedem Fall jegliche Haftung der Glasfabrik Lamberts GmbH +
Co. KG in Folge der Verwendung dieser Informationen durch Andere, ohne
dass diese einer weiteren Prüfung durch die zuständigen Baubehörden unter-
zogen werden, strikt ausgeschlossen!
Sämtliche genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen
erstellt, werden jedoch ohne Gewähr und Garantie auf Vollständigkeit und
Richtigkeit zu Verfügung gestellt.