(3)	Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung 
       berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die 
      Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung zur Leistung frei, so kann der Käufer hieraus keine
	    Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir 
      den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

(4)	Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird von uns nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ge-
      schuldet.

(5)	Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Abnahme der Ware

(1)	Die zum Versand bereitgestellte Ware muss vom Käufer spätestens 6 Wochen nach dem von uns in der 
      Auftragsbestätigung schriftlich zugesagten Liefertermin abgenommen werden. Wir sind berechtigt, die 
      Ware zu diesem Zeitpunkt komplett abzurechnen, unabhängig von der Abholung bzw. dem Versand der 
      Ware. Die Zahlung hat dann unter Einhaltung der entsprechend vereinbarten Zahlungsbedingungen zu 
      erfolgen.

(2)	Sechs Wochen nach dem von uns in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesagten Liefertermin geht  da-
      rüber hinaus die Gefahr vollständig auf den Käufer über, unabhängig davon, ob sie bereits abgeholt bzw. ver-
     sendet wurde. Der Käufer ist ab diesem Zeitpunkt somit ausschließlich verantwortlich für jegliche Schäden, 
     die an den Produkten ab diesem Zeitpunkt entstehen, auch wenn sie noch bei uns auf Lager liegen sollte. 
     Darüber hinaus gilt die Ware dann als vom Käufer abgenommen, in dem Sinne, daß sie die Produktspezifika-
     tion, die projektbezogenen und baurechtlichen Erfordernisse zur Gänze erfüllt.

§ 6 Gefahrübergang

Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Gefahr geht auf den Käufer, der Unternehmer ist, über, sobald die 
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser La-
ger verlassen hat. Dies gilt auch bei Frankolieferungen.